Hinweis zu Bekanntmachungen
§9 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen und Wahlbekanntmachungen der Gemeinde
erfolgen im Internet unter der Internetadresse www.amt-niepars.de.
(2) Die öffentlichen Bekanntmachungen sind bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie
entsprechend der Regelung in Abs. 1 im Internet verfügbar sind.
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der
Form des Absatzes 1 hinzuweisen.
Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und
Dienstsiegel zu vermerken.
(4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung gem. Abs. 1 infolge
höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch
Aushang an den Bekanntmachungstafeln gem. Abs. 3 zu veröffentlichen. Die Aushangsfrist
beträgt 14 Tage, wobei der Tag des Anschlages und der Tag der Abnahme nicht mitgerechnet
wird. Die Bekanntmachung ist dann mit Ablauf des letzten Tages der Aushangsfrist bewirkt.
Die Bekanntmachung in der Form nach Abs. 1 ist unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht
durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
Für die öffentliche Bekanntmachung nach § 29 Abs. 6 KV MV ist die in der Geschäftsordnung
festgelegte Frist maßgebend.
(4a) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich
- OT Pantelitz – am Parkplatz, Hauptstraße, Am Viersdorfer Weg, Pütterstraße (Posten 4)
- OT Viersdorf – vor dem Grundstück, An der Heide 8a
- OT Zimkendorf – vor der Feuerwehr, Zum Borgwallsee 40
- OT Pütte – an der Kreuzung, Dorfstraße