Hinweis zu Bekanntmachungen
§ 7 Hauptsatzung Gemeinde Pantelitz
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen und Wahlbekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Internet unter der Internetadresse www.amt-niepars.de.
(2) Die öffentlichen Bekanntmachungen sind bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie entsprechend der Regelung in Abs. 1 im Internet verfügbar sind.
(3) Zusätzlich zu Informationszwecken erfolgen vereinfachte Bekanntmachungen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, auf der Gemeinde-Homepage www.gemeindepantelitz.de oder durch Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes, dem „Nieparser Amtskurier“.